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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Adresse


Karin Lausch

c/o Factory Hammerbrooklyn

Stadtdeich 2-4

20097 Hamburg

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§ 1 Geltungsbereich

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  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Karin Lausch (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) und der:dem Vertragspartner:in oder der:dem Auftraggeber:in (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Diese AGB gelten insbesondere (aber nicht ausschließlich) im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Leistungen (nachfolgend „Dienstleistung“ genannt), welche zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber geschlossen werden.

  2. Für den Fall, dass die vertragliche Vereinbarung ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder Fernabsatzvertrag ist und der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d. h. den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:F

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Widerrufsrecht

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Der Auftraggeber hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

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Folgen des Widerrufs

 

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Auftragnehmerin ihm alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Auftragnehmerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An Karin Lausch

c/o Factory Hammerbrooklyn

Stadtdeich 2-4

20097 Hamburg

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(*) Unzutreffendes streichen.

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  1. Falls der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung, welche unter www.karinlausch.de  zu finden sind, auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird. Es bedarf hierbei keiner von den Vertragsparteien unterzeichneten Version. Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang (spätestens aber binnen 3 Werktagen) widerspricht.

  3. Die AGB gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Auftragnehmerin nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von der Auftragnehmerin bestätigt worden sind. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienstleistung von der Auftragnehmerin gültige Fassung der AGB.

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§ 2 Vertragsgegenstand

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  1. Angebote von der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Grundlage für die Beauftragung ist neben dem Angebot und seinen Anlagen das Auftragsklärungsgespräch zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin.

  3. Jede gewünschte Änderung und/oder Ergänzung des Leistungsumfangs müssen der Auftragnehmerin mitgeteilt werden und gelten nur bei gesonderter schriftlicher Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Ggf. dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

  4. Die Auftragnehmerin versteht sich als Beratungsdienstleister, über Coaching, Training und Beratung für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nicht die Erstellung eines Werks beziehungsweise einen konkreten Erfolg in der vereinbarten Leistungsgestaltung (z. B. eine konkrete Entwicklung von Kennzahlen). Somit besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf das Erreichen eines konkreten Erfolgs.

  5. Die Auftragnehmerin kann geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern oder Drittanbietern (z. B. Freelancern) erbringen lassen.

  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle für die Dienstleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf Anfordern von der Auftragnehmerin (bzw. wie abgesprochen) unverzüglich zu erbringen.

  7. Ist die Auftragnehmerin gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von der Auftragnehmerin unberührt.

  8. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Die Grundlage für die zu erstellenden Leistungen bildet das Briefing/ die Auftragsklärung durch den Auftraggeber.

  9. Terminierungen für die Erbringung der Dienstleistungen werden von den Parteien gemeinsam vereinbart.

  10. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Auftragnehmerin hinsichtlich der Durchführung der vereinbarten Leistungen nach Zeit und Ort frei.

  11. Rechtliche Prüfungen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nicht Teil des Leistungsumfangs von der Auftragnehmerin. Die Verantwortung zur rechtlichen Absicherung liegt beim Auftraggeber. Im Zweifel empfiehlt die Auftragnehmerin ihren Auftraggebern die Konsultierung eines Rechtsberaters.

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§ 3 Vertragsschluss

 

  1. Die Bewerbung der Dienstleistung von der Auftragnehmerin auf ihrer Webseite, in Sozialen Medien oder innerhalb von Werbeanzeigen (z. B. auf LinkedIn, Facebook oder Google) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit der Auftragnehmerin dar.

  2. Der Vertragsschluss zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber kann nur schriftlich erfolgen.

  3. Angebote von der Auftragnehmerin können – soweit auf dem Angebot nicht abweichend angegeben – innerhalb von 14 Tagen angenommen werden.

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§ 4 Preise, Zahlungen und Bedingungen

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  1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug per Überweisung fällig. Die Preise, die von der Auftragnehmerin angegeben und dem Auftraggeber mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich in Euro und jeweils netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Weitere Vereinbarungen zur Zahlung, wie Vorkasse-Regelungen oder Anzahlungen, werden spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

  2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Dir Auftragnehmerin behält sich die Erhebung von Mahngebühren vor.

  3. Erstreckt sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum (mind. zwei Monate), so kann die Auftragnehmerin dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage aufseiten der Auftragnehmerin verfügbar sein.
     

§ 5 Kündigung und Vertragslaufzeit

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  1. Der Vertrag ist, sofern nicht abweichend geregelt, für die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit geschlossen.

  2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

  4. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigen Gründen bleibt der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin unberührt.

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§ 6 Stornierung von Aufträgen

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  1. Bei der Stornierung nach bereits erfolgter Teilleistungserstellung von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber ersetzt der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle dadurch angefallenen Kosten und Aufwände und stellt die Auftragnehmerin von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

  2. Bei Stornierung eines Auftrags ohne bisherige Leistungserstellung verpflichtet sich der Auftraggeber entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

    a. nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 50 %
    b. nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 80 %

    Eine zeitliche Verschiebung der Leistungserbringung durch den Auftraggeber ist von dieser Regelung ausgeschlossen, sofern sich diese auf weniger als 3 Monate beläuft. Bei einer Verschiebung von mehr als 3 Monaten wird diese als Stornierung gewertet und nach der Regelung unter §6 2.b gehandhabt. 

  3. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Brutto-Angebotspreis unter Anrechnung von Rabattierungen oder Sonderabsprachen.

  4. Die Stornierung eines Auftrags bedarf der Textform.

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§ 7 Zusatzleistungen, Korrekturschleifen, Reisekosten

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  1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

  2. Bei Zustandekommen eines Vertrags ist eine branchenübliche Korrekturschleife im Preis inkludiert. Eine Korrekturschleife umfasst das gesammelte Feedback aller Auftraggeberseitig beteiligten Personen und ist in gesammelter Form an die Auftragnehmerin zu übermitteln. Sollten weitere Korrekturschleifen benötigt werden, werden diese aufgrund des vereinbarten Stundensatzes berechnet und gesondert vergütet. Sollte kein Stundensatz vereinbart sein, wird mit einem Stundensatz von 300,00 € (netto) abgerechnet.

  3. Anfragen an Vorlieferanten wie Veranstaltungskosten, Fotoproduktionskosten, Druck- und Versandkosten und ähnliche Kosten werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers eingeholt, angeboten und vom Auftraggeber freigegeben und über den Auftraggeber beauftragt.

  4. Sämtliche Reise- sowie Übernachtungskosten werden bei Vorlage der entsprechenden Belege ohne Aufschlag weiterberechnet. Es ist vereinbart, dass bei Flugreisen innerhalb Deutschlands die Economy-Class, innerhalb Europas Economy+ Class und bei Zugreisen die 1. Klasse genutzt wird. PKW-Fahrten werden mit 0,55 Euro pro Kilometer berechnet, zzgl. anfallender Leihwagenkosten. 

  5. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Übernachtungen für sich und Mitarbeiter:innen zu buchen, falls die Arbeitszeit gemäß § 3 Absatz 2 ArbZG einschließlich der Reisezeit überschritten werden würden. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die An- und Abreise von Tür zu Tür länger als 3 Stunden mit dem jeweiligen gewählten Verkehrsmittel dauert.

  6. Die Auftragnehmerin berechnet gemäß § 9 Abs. 4a EStG einen Verpflegungsmehraufwand. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen werden bei einer mit einer Reisetätigkeit verbundenen Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit 15 EUR berechnet. Bei einer mit einer Reisetätigkeit verbundenen Abwesenheit von mindestens 24 Stunden beträgt der Verpflegungsmehraufwand pro Tag 30 EUR. Der Verpflegungsmehraufwand wird dem Auftraggeber unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Mahlzeiten oder deren Wert berechnet. Die Zahlung des Verpflegungsmehraufwands erfolgt zusammen mit der Zahlung für die erbrachten Dienstleistungen.

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§ 8 Kurzfristige Absage und Verschiebung von Terminen 

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  1. Bei einer Absage oder Verschiebung von vereinbarten Terminen – remote oder vor Ort – innerhalb der Zusammenarbeit, welche weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn mitgeteilt werden, werden dem Auftraggeber die Kosten für den Aufwand abhängig von der angesetzten Dauer des Termines und der aktiv involvierten Personen von der Auftragnehmerin zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte kein Stundensatz vereinbart sein, wird mit einem Stundensatz von 300,00 € (netto) abgerechnet.

 

§ 9 Nutzungsrechte 

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  1. Der Auftraggeber erhält ausschließlich für die Dauer des Vertrags ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Auftragnehmerin erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsanleitungen. Dieses Nutzungsrecht soll der Durchführung des geschlossenen Vertrags dienen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form (zusammen die „Inhalte“).

  2. Absatz 1 gilt unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeber die der Auftragnehmerin nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

  3. Alle Rechte an den Inhalten sind der Auftragnehmerin vorbehalten. Nachdruck, Kopieren oder Reproduktion (auch auszugsweise) in jeglicher Form (Druck, Fotokopie, Screenshot, Kopieren oder anderes Verfahren) sowie die Vervielfältigung und Verbreitung mithilfe elektronischer Systeme jeglicher Art, gesamt oder auszugsweise, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Auftragnehmerin untersagt. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG. Alle Übersetzungsrechte sind vorbehalten.

  4. Von Absatz 3 Satz 2 ist das Recht ausgenommen, die Inhalte herunterzuladen und zur internen Verwendung durch den Auftraggeber auf unternehmensinternen Massenspeichersystemen bereitzustellen. Eine Vervielfältigung an Externe bleibt untersagt und zieht eine durch die Auftragnehmerin festzusetzende und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe nach sich. Der Zugriff durch weitere Mitarbeiter:innen oder Betriebsangehörige des Auftraggebers ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss aber ausdrücklich durch die Auftragnehmerin genehmigt werden.

  5. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, sämtliche Inhalte ausschließlich für eigene schulische Zwecke zu verwenden.

  6. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin die Leistung für den Auftraggeber als Referenz auf ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen benennt. Die Auftragnehmerin darf dafür Auszüge aus ihren Werken für den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, die Webseite verlinken und Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafür nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

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§ 10 Gewährleistung und Haftung 

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  1. Die Auftragnehmerin haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 10.2-10.4.

  2. Die Auftragnehmerin haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der Auftragnehmerin oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für arglistig verschwiegene Mängel.

  3. Die Auftragnehmerin haftet im Übrigen nur unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens und nur für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Auftragnehmerin oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  4. Als Dienstanbieter ist die Auftragnehmerin gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf ihrer Seite nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§8 bis 10 TMG ist die Auftragnehmerin als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird die Auftragnehmerin diese Inhalte umgehend entfernen.

  5. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte. Tippfehler und Falschinformationen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Inhalte stellen keine Aufforderung zur Vornahme oder zur Unterlassung von Handlungen dar, sondern dienen ausschließlich Schulungs- und Informationszwecken.

  6. Die Nutzung unserer Beratungsdienstleistungen sowie die Benutzung unserer Inhalte und deren Umsetzung erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko. Haftungsansprüche gegen die Auftragnehmerin für Schäden finanzieller, materieller oder ideeller Art, die durch Umsetzungsentscheidungen nach erfolgter Beratung oder Weiterbildung durch die Auftragnehmerin, oder die Nutzung oder Nichtnutzung unserer Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

  7. Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Auftragnehmerin überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte o. Ä.) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

  8. Die Auftragnehmerin haftet in keinem Fall wegen etwaiger in den Texten, Leistungen oder Maßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

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§ 11 Verwertungsgesellschaften 

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  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der Auftragnehmerin verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese der Auftragnehmerin gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist, erfolgen.

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§ 12 Verhalten und Rücksichtnahme 

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  1. Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb der sozialen Medien (z. B. Google My Business, Trustpilot, LinkedIn) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber.

  2. Sofern der Auftraggeber an Communitys und Gruppen von der Auftragnehmerin (z. B. auf LinkedIn) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von der Auftragnehmerin zu wahren. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber von der Teilnahme an Communitys und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Auftraggeber (z. B. durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen der Auftragnehmerin innerhalb der Gruppe/Community verletzen oder beeinträchtigen.

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§ 13 Datenschutz, Kontaktaufnahme und Einwilligung in Datenverarbeitung 

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  1. Der Schutz von personenbezogenen Daten hat einen hohen Stellenwert bei der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin informiert daher separat in ihrer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung solcher Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der betroffenen Personen. Der Auftraggeber bestätigt, die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin vor Inanspruchnahme der gebotenen Dienstleistung zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein

  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

  3. Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch die Auftragnehmerin durch Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Videotelefonie) ein. Wenn der Auftraggeber dieser Einwilligung widersprechen möchte, muss er eine E-Mail an mail@karinlausch.de senden, in der beschrieben ist, über welche Kontaktmöglichkeiten die Auftragnehmerin in Zukunft keinen Kontakt mit dem Auftraggeber mehr herstellen darf. Mögliche Unvollständigkeiten dieser Auflistung gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.

  4. Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Verarbeitung und Speicherung sämtlicher personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, unternehmensinterne Informationen) ein. Der Auftraggeber willigt widerruflich in unsere Nutzung von Cookies innerhalb unserer Dienste ein. Der Einsatz dieser Cookies dient der Speicherung, Auswertung und Zusammenführung des Nutzerverhaltens. Alle Angaben zum Widerruf finden sich in der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

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§ 14 Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz 

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  1. Die Auftragnehmerin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen 

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  1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Die Auftragnehmerin ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

  3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, vornehmlich zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

  4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.



Aktualisiert am: 19.03.2025  Newsletter1 Newsletter2   MentorMeN 

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